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BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81 |
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 11/70
Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Widerruf des Verzichts eines …
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81
Der einmal erklärte Verzicht eines Rechtsanwalts auf die Rechte aus seiner Zulassung ist nicht mehr frei widerruflich, nachdem die Landesjustizverwaltung wie hier die Zulassung zurückgenommen hat (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 11/70 = EGE XI, 35, 37).Zwar ist anerkannt, daß eine solche Willenserklärung nach den entsprechend anwendbaren §§ 119 ff BGB beseitigt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 19/62; vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 11/70 = EGE XI, 35, 37; Isele, BRAO S. 212).
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81
Er richtet sich nach den in BGHZ 39, 110, 115 f. dargelegten Grundsätzen. - BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81
Zwar ist anerkannt, daß eine solche Willenserklärung nach den entsprechend anwendbaren §§ 119 ff BGB beseitigt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 19/62; vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 11/70 = EGE XI, 35, 37; Isele, BRAO S. 212).
- BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01
Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
b) Der einmal erklärte Verzicht eines Rechtsanwalts auf die Rechte aus seiner Zulassung ist nicht mehr frei widerruflich, nachdem - wie hier - die zuständige Stelle die Zulassung widerrufen hat (Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 26/81 - BRAK-Mitt. 1982, 73). - BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 56/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verzicht auf die Rechte aus …
Der einmal erklärte Verzicht eines Rechtsanwalts auf die Rechte aus seiner Zulassung ist nicht mehr frei widerruflich, nachdem - wie hier - die zuständige Stelle die Zulassung widerrufen hat (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 1981 - AnwZ(B) 26/81, BRAK-Mitt. 1982, 73). - BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 15/87
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Geisteskrankheit eines Rechtsanwalts - …
Das ist hier nicht schon deshalb der Fall, weil der Antragsteller seine Verzichtserklärung in dem Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 18. August 1986 und auch im vorliegenden Verfahren widerrufen hat; denn der Verzicht ist jedenfalls nicht mehr frei widerruflich, nachdem der Verwaltungsakt (hier: spätestens mit der Zustellung am 20. Juni 1986) ergangen ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 11/70, EGE XI 35, 37, und vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 26/81, BRAK - Mitt.